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   OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02   

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https://dejure.org/2002,23969
OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02 (https://dejure.org/2002,23969)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.11.2002 - 7 U 3/02 (https://dejure.org/2002,23969)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. November 2002 - 7 U 3/02 (https://dejure.org/2002,23969)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 631 BGB; § 632 BGB; § 2 Abs. 1 VOB/B; § 2 Abs. 2 VOB/B; § 13 Nr. 5 VOB/B; § 13 Nr. 6 VOB/B
    Abnahme der Werkleistung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers; Stillschweigende Abnahme von Bauleistungen mit einer teilweisen vorbehaltlosen Bezahlung der Schlussrechnung; Anspruch auf Beseitigung von vom Unternehmer nicht zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abnahme der Werkleistung als Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers; Stillschweigende Abnahme von Bauleistungen mit einer teilweisen vorbehaltlosen Bezahlung der Schlussrechnung; Anspruch auf Beseitigung von vom Unternehmer nicht zu ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löcher in Bodenplatte: Nachbesserung oder Minderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Löcher in Bodenplatte: Nachbesserung oder Minderung? (IBR 2003, 14)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Nachbesserung dann unverhältnismäßig, wenn der mit der Nachbesserung erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldbetrages steht (BGH, ZfBR 2002, 345/347 m.w.N.).

    Dies gilt um so mehr, als dass der Baumangel äußerlich nicht erkennbar ist, so dass sich der Beklagte im Unterschied zu dem von ihm erwähnten Sachverhalt, in dem der Bundesgerichtshof eine Nachbesserung mit einem Aufwand von über 30.000 DM hinsichtlich der Verunreinigung einer Garagenfassade mit Mörtelresten als nicht unverhältnismäßig angesehen hat (BGH, ZfBR 2002, 345), nicht auf eine optische Beeinträchtigung des Bauwerks berufen kann.

  • BGH, 04.05.2001 - V ZR 435/99

    Übergang des Schadensersatzanspruchs bei Übereignung eines beschädigten

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers und die hieraus folgenden Rechte aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bestehen nach Veräußerung des Bauwerks nur fort, wenn die Gewährleistungsansprüche an den Erwerber mit abgetreten worden sind und dieser mit einer Mängelbeseitigung einverstanden ist oder sie zu dulden hat (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB/B, 12. Auflage, zu B § 13 Rdnr. 451; BGH, NJW 2001, 2250; BGH, BauR 2002, 779, 780) [BGH 17.01.2002 - III ZR 315/00] .
  • BGH, 06.11.1986 - VII ZR 97/85

    Schadensersatz nach Veräußerung des mangelhaften Bauwerks

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Demgegenüber steht dem Auftraggeber zwar ein nach§ 13 Nr. 7 Abs. 1 VOB/B begründeter Schadensersatzanspruch, der auf Ausgleich des zur Mängelbeseitigung notwendigen Betrages gerichtet ist, weiterhin zu, auch wenn er das Grundstück mit dem mangelhaften Bauwerk veräußert hat, bevor er den zur Nachbesserung erforderlichen Geldbetrag erhalten hat (BGH, NJW 1987, 645).
  • BGH, 17.01.2002 - III ZR 315/00

    Schadensersatzansprüche des Grundstückseigentümers bei Übertragung des Eigentums

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Der Nachbesserungsanspruch des Auftraggebers und die hieraus folgenden Rechte aus § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bestehen nach Veräußerung des Bauwerks nur fort, wenn die Gewährleistungsansprüche an den Erwerber mit abgetreten worden sind und dieser mit einer Mängelbeseitigung einverstanden ist oder sie zu dulden hat (vgl. Ingenstau/Korbion, VOB/B, 12. Auflage, zu B § 13 Rdnr. 451; BGH, NJW 2001, 2250; BGH, BauR 2002, 779, 780) [BGH 17.01.2002 - III ZR 315/00] .
  • BGH, 26.10.1972 - VII ZR 181/71

    Unverhältnismäßigkeit der Aufwendungen für die Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Im Übrigen wären vorliegend im Hinblick auf den vom Beklagten dargestellten Aufwand die Voraussetzungen des § 251 II 1 BGB erfüllt (vgl. BGH BauR 1973, 112 ff).
  • BGH, 23.11.1978 - VII ZR 29/78

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vergütungsanspruch des

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Im übrigen gilt ohnehin der Grundsatz, dass in dem Fall, in dem der Besteller Nachbesserungsarbeiten durch den Unternehmer ablehnt und stattdessen Gegenansprüche geltend macht, die Abnahme der Werkleistung nicht mehr Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers ist, weil seine Vorleistungspflicht wegen Entfallens des Erfüllungsanspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 1979, 549; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 [OLG Hamm 13.06.1989 - 26 U 233/88] ; ferner Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Auflage, zu B § 16 Rdnr. 16, 18/19).
  • OLG Hamm, 13.06.1989 - 26 U 233/88

    Besteller eines Werkes; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung; Beseitigung eines

    Auszug aus OLG Celle, 20.11.2002 - 7 U 3/02
    Im übrigen gilt ohnehin der Grundsatz, dass in dem Fall, in dem der Besteller Nachbesserungsarbeiten durch den Unternehmer ablehnt und stattdessen Gegenansprüche geltend macht, die Abnahme der Werkleistung nicht mehr Fälligkeitsvoraussetzung für den Vergütungsanspruch des Unternehmers ist, weil seine Vorleistungspflicht wegen Entfallens des Erfüllungsanspruchs nicht mehr besteht (vgl. BGH, NJW 1979, 549; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 1365 [OLG Hamm 13.06.1989 - 26 U 233/88] ; ferner Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Auflage, zu B § 16 Rdnr. 16, 18/19).
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